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23.11.2010 03:55h, 0 Kommentare
Bis zu 300'000 Tonnen Speiseabfälle fallen in Schweizer Restaurantküchen jedes Jahr an. Knapp drei Viertel davon werden aufbereitet und an Schweine verfüttert. Eine durchaus sinnvolle Verwertung, weil dadurch hochwertiges Eiweiss zurück in den Nahrungskreislauf gelangt.
Kein Verhandlungsspielraum
In der EU sticht dieses Argument schon lange nicht mehr. Aus Angst vor Tierseuchen ist die Verfütterung von Speiseresten seit Jahren verboten. Die Schweiz konnte zwar lange Übergangsfristen aushandeln, um ein Verbot kommt sie aufgrund ihrer bilateralen Verpflichtungen aber nicht herum.
So ist denn auch die laufende Vernehmlassung zur revidierten Tierseuchenverordnung in diesem Punkt eher eine Formsache. Das Verbot sei gar nicht verhandelbar, heisst es beim Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage. Gemessen am Aufschrei, für den die Ankündigung des Verbots vor drei Jahren gesorgt hat, hält sich auch der Widerstand in Grenzen.
Dies hat zwei Gründe: Die Industrie hat längst umgerüstet und ist darauf eingerichtet, die Speisereste in Biogas umzuwandeln. Und der normale Schweizer Bauer ist von dem Verbot gar nicht betroffen.
Nur ein Bruchteil der Schweinesuppe fliesst nämlich in die Tränken der kleinen und mittleren Betriebe. Und für jene, die Speisereste an ihre Schweine verfütterten, sei eine Umstellung problemlos möglich, sagte Martin Rufer vom Schweizerischen Bauernverband (SBV).
Mit dem Rücken zur Wand
Ein Problem haben dagegen jene sieben Grossmästereien, welche die Hauptabnehmer der Schweinesuppe sind. Laut Felix Grob, Präsident des Branchenverbands suisseporcs, sind sie durch das Verbot in ihrer Existenz bedroht.
Wohl könnten sie auf andere Futtermittel wie Soja oder Mais umstellen. Da ihre Anlagen aber auf so genannte Flüssigfütterung eingerichtet sind, kommen hohe Investitionen auf sie zu. "Ob sie das bei den aktuellen Preise noch machen, ist mehr als fraglich", sagte Grob zur Nachrichtenagentur SDA.
Der Hund - oder in diesem Fall wohl das Schwein - liegt aber anderswo begraben. In der Schweiz darf ein Betrieb maximal 1500 Mastschweine halten. Nicht so die sieben Grossmästereien: Sie haben bis zu 3000 Tiere.
Die Betriebe profitieren von einer Ausnahmebewilligung, da sie sich um die Wiederverwertung von Speiseresten kümmern - im öffentlichen Interesse sozusagen. Da diese Aufgabe bei einem Verbot entfällt, müssten sie ihre Bestände drastisch reduzieren.
Martin Rufer vom Bauernverband spricht in dem Zusammenhang von "Investitionsruinen". Zusammen mit suisseporcs kämpft der SBV nun für längere Übergangsfristen für die Grossbetriebe. Aber nicht in der Tierseuchenverordnung, sondern in der Höchstbestandsverordnung, welche die maximale Zahl der Mastschweine regelt. Und bei der hat die EU nichts mitzureden.
Fragwürdiges Verbot
Unabhängig vom Schicksal der Grossmästereien wird in vielen Vernehmlassungsantworten die Frage nach dem Sinn des Verbots aufgeworfen. Seit Jahrzehnten gab es in der Schweiz keine Tierseuchen wegen der Schweinesuppe. Um die Schweinesuppe zu ersetzen, muss Futter aus dem Ausland importiert werden, während vorhandenes Futter in Gas umgewandelt wird.
Aufgrund des Verbots in der EU sind diese Überlegungen müssig: Am 30. Juni 2011 dürfte der Schweinesuppe endgültig der Stöpsel gezogen werden. Die Volge wird sein, es werden weniger Schweine produziert, die Preise werden steigen, der Konsument muss wieder tiefer in die Tasche greifen für ein Kilo Schweinefleisch.